Teilnahmebedingungen
gültig ab: 30.05.2024
Mit deiner Anmeldung erkennst du folgende Teilnahmebedingungen an:
1. Abschluss des Weiterbildungsvertrages
Mit deiner schriftlichen Anmeldung bietest du Kathinka Marcks & Daniel Hoeckendorff Nomadische Erzählkunst GbR, im Folgenden „Veranstalter“ genannt, den Abschluss eines Weiterbildungsvertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Veranstalter die Anmeldung schriftlich oder fernmündlich bestätigt. Weichen Bestätigung und Anmeldung voneinander ab, bedeutet dies ein neues Angebot des Veranstalters. Der geänderte Vertrag kommt nur dann zustande, wenn du dein Einverständnis erklärst, was durch Zahlung der Teilnahmegebühr innerhalb von 5 Werktagen oder durch den Weiterbildungsantritt geschehen kann. Solltest du dich nicht melden, musst du mit der Streichung aus der Teilnehmerliste rechnen.
2. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung der Weiterbildung und aus den Angaben in der Weiterbildungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, werden nur mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.
3. Rücktrittsbedingungen
Du kannst jederzeit vor Weiterbildungsbeginn zurücktreten, jedoch nur mit schriftlicher Erklärung. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Trittst du eine Weiterbildung nicht an und hast dies nicht zuvor schriftlich angekündigt, musst du die Teilnahmegebühr in vollem Umfang tragen.
Ansonsten gelten folgende Rücktrittskosten:
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- Bis 3 Wochen (21 Tage) vor Beginn der Weiterbildung: 30% der Teilnahmegebühr
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- Ab 20. Tag vor Weiterbildungsbeginn: 100 % der Teilnahmegebühr.
4. Rücktritt seitens des Veranstalters
Der Veranstalter behält sich vor, Weiterbildungen abzusagen, falls eine erforderliche Mindestzahl von 8 Teilnehmenden bis 3 Wochen vor Weiterbildungsbeginn nicht zustande kommt. In diesem Fall wird die von den Angemeldeten bereits bezahlte Teilnahmegebühr in vollem Umfang zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
5. Teilnahmebedingungen
Mit dem Abschluss des Weiterbildungsvertrages verpflichtest du dich, die Weiterbildungsleiter*innen von eventuellen physischen oder psychischen Krankheiten, Allergien, Medikamentenabhängigkeiten oder Behinderungen zu unterrichten. Selbstverständlich werden die Angaben streng vertraulich behandelt.
Die Weiterbildungen sind getragen von einer Atmosphäre gegenseitigen Respekts und Kommunikation auf Augenhöhe. Als Teilnehmer*in verpflichtest du dich, diese Atmosphäre zu unterstützen, auf eine respektvolle Kommunikation zu achten und die Anweisungen der Weiterbildungsleiter*innen zu befolgen. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende von der Weiterbildung auszuschließen, wenn ihr Verhalten eine erhebliche Gefahr für den Lernerfolg der Gruppe darstellt, sie den Anweisungen der Weiterbildungsleiter*innen keine Folge leisten und trotz Abmahnung ihr Verhalten nicht anpassen. Maßgeblich dafür ist die Einschätzung der Weiterbildungsleiter*innen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Weiterbildungskosten oder Teile davon.
6. Preis
Der angegebene Preis versteht sich für eine Person.
Die Bezahlung erfolgt per Banküberweisung und muss bis spätestens 5 Werktage nach Anmeldung beim Veranstalter eingegangen sein. Maßgeblich ist das Datum des Geldeingangs auf dem Girokonto des Veranstalters.
7. Haftung
Der Veranstalter haftet im Rahmen seiner abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf sein Verschulden oder dem einer der mit der Leitung der Weiterbildung anvertrauten Personen zurückzuführen sind.
Abweichungen einzelner Weiterbildungsleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Weiterbildungsvertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Weiterbildung nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter ist berechtigt, gleichwertige und zumutbare Ersatzleistungen zu bieten.
Die Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz wegen vertraglicher oder vorvertraglicher Ansprüche aus dem Weiterbildungsvertrag ist auf den Weiterbildungspreis beschränkt, sofern ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde, oder der Veranstalter für einen dir entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Beeinträchtigung oder Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt wie Unerreichbarkeit des Veranstaltungsortes, Witterungseinflüsse, unverschuldeter Ausfall von Leistungsträgern oder Ähnliches berühren nicht unseren vertraglichen Vergütungsanspruch.
8. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Soweit einzelne Bestimmungen der AGB des Veranstalters unwirksam sein sollten, hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zu Folge. An Stelle der ungültigen Regelung soll dasjenige treten, was die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit geregelt hätten, um den wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung zu erreichen. Dies gilt auch für den Fall einer Regelungslücke.